Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DTBMEDiAMIX (Lieckipedia Media GmbH) (nachfolgend “Agentur”) sind Bestandteil des Vertrages über die Erstellung einer Website durch die Agentur und dem Auftraggeber. Sie gelten ausschließlich und für die Dauer des jeweiligen Vertrages zwischen der Agentur und dem Auftraggeber. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn in Anfragen, Anforderungen oder
Bestellungen des Auftraggebers auf diese oder deren Geltung hingewiesen wird. Im Einzelfall ausdrücklich getroffene individuelle Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der Agentur haben Vorrang vor diesen AGB.
Gegenstand der Angebote der Agentur und dieser AGB ist die Entwicklung eines Konzeptes für eine Website des Auftraggebers durch die Agentur sowie die Erstellung dieser Website. Sie beinhalten nicht die laufende Pflege von Websites. Die Pflege der Webseite bedarf eines weiteren Vertrages.
Dienst- und Werkleistungen werden grundsätzlich auf der Grundlage der Stundensätze nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Kostenvoranschläge und Kalkulationen sind nicht verbindlich; Überschreitungen von Kalkulationen oder Kostenvoranschlägen von mehr als 10% werden dem Auftraggeber angezeigt.
In den vereinbarten Stundensätzen sind die Kosten für die Beschaffung und den Erwerb von Hardware oder Drittsoftwarelizenzen, welche gegebenenfalls für die Entwicklung der Leistungen erforderlich sein können, nicht berücksichtigt. Fremd- und Nebenkosten, wie die Kosten für die Einschaltung von Fotografen, Stylisten, Designern u.ä. sowie Aufwendungen für Telefon, Telefax, Kurier, Reisespesen u.ä. sind gegen Nachweis gesondert zu vergüten, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. DTBMEDIAMIX | THOMAS Buß ist berechtigt, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu vergeben.
DTBMEDiAMIX berät den Auftraggeber hinsichtlich der Wahl eines geeigneten
Die Entwicklung und Erstellung einer Website durch die Agentur erfordert eine intensive Mitwirkung des Auftraggebers. Im Interesse eines strukturierten
Projektablaufes vereinbaren die Parteien, dass die Konzeption und Erstellung der Website in 4 Phasen nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze a bis d erfolgt.
Auftraggebers hinsichtlich des Umfanges, der Funktionalität und der Struktur der Website unter Berücksichtigung der Zielgruppen, die durch die Website angesprochen werden sollen. Hierfür stellt die Agentur dem Auftraggeber unterstützend einen Fragenkatalog zur Verfügung. Bei der Entwicklung
und Konkretisierung der Vorgaben des Auftraggebers wird die Agentur den Auftraggeber in angemessener Weise beraten. Das Pflichtenheft soll sowohl die Anforderungen an die grafische Gestaltung der Website als auch die für die
Softwareprogrammierung geltenden Anforderungen in angemessenem Umfang, wie den Einsatz eines Content Management Systems (CMS) festschreiben.
die Struktur der Website erkennen lassen, alle wesentlichen gestalterischen Merkmale beinhalten und die notwendigen Grundfunktionalitäten aufzeigen. Das Design der Website erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, anhand exemplarischer Seiten, die grundlegende Inhaltselemente der Website abbilden.
Pflegephase: Für die Zeit nach der Fertigstellung der Website bietet die Agentur die Pflege der Website auf der Basis eines gesondert abzuschließenden Pflegevertrages an. Die Pflege der Website ist dringend zu empfehlen, da nur so ein andauerndes Maß an Sicherheit der Website und deren Funktionsfähigkeit nach dem jeweiligen Stand der Technik erreicht werden kann.
Zu den Hauptleistungspflichten der Agentur gehören die laufende Beratung des Auftraggebers nach Maßgabe des nachfolgenden V, die gestalterischen Leistungen nach Maßgabe des nachfolgenden VI, sowie die Softwareprogrammierung und Einrichtung etwaiger Programme von Drittanbietern nach Maßgabe des nachfolgenden VII.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Agentur verpflichtet sich, den Auftraggeber sowohl über die gestalterischen Möglichkeiten als auch über die möglichen Funktionalitäten der Website umfassend zu beraten. Bei der Beratung wird die Agentur berücksichtigen, welche Zielgruppen durch die Website angesprochen werden sollen und welche Zwecke der Auftraggeber mit der Website insgesamt verfolgt. Über Vor- und Nachteile einzelner gestalterischer und funktionaler Merkmale wird der Auftragnehmer den Auftraggeber ebenso unterrichten, wie über allgemeine Erkenntnisse, die die Agentur von den Gewohnheiten und Bedürfnissen
von Internetnutzern – zum Beispiel im Hinblick auf Ladezeiten sowie auf die Gewichtung von Texten und grafischen Elementen – hat.
Branchenspezifische Kenntnisse werden von der Agentur nicht erwartet. Die Agentur ist insbesondere nicht verpflichtet, durch Erhebungen, Untersuchungen oder andere Mittel der Marktforschung spezifische Erkenntnisse über die Gewohnheiten und das Nutzerverhalten von Personen zu gewinnen, die zu den Zielgruppen der Website zählen.
Die Agentur erarbeitet einen Vorschlag für die grafische Gestaltung der Website. Dabei wird sie – soweit vom Auftraggeber erwünscht – Vorgaben berücksichtigen, die sich aus dem Corporate Design des Auftraggebers ergeben.
Die Agentur wird für eine hohe gestalterische Qualität der Website Sorge tragen und dabei – im Rahmen der Vorgaben des Auftraggebers – aktuelle Erkenntnisse über Gewohnheiten, Trends und Entwicklungen im Bereich des Webdesigns und der allgemeinen Gebrauchsgrafik berücksichtigen.
Soweit der Auftraggeber nach der Präsentation des Vorschlages keine Bestimmung bzw. Konkretisierung der Leistung vornimmt, kann die Agentur die Gestaltung nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB vornehmen. § 12 Absatz 4 dieser AGB bleibt unberührt.
Die Agentur verpflichtet sich zur Programmierung von Web-Applikationen, die sowohl die im Einzelnen vereinbarten funktionalen und nicht funktionalen Anforderungen als auch die mit dem Auftraggeber abgestimmte grafische Gestaltung umsetzt.
Die Agentur wird Programmiersprachen verwenden, die dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechen. Die Agentur wird mit dem Auftraggeber die technischen Anforderungen wie Browser- und Gerätekompatibilitäten abstimmen, auf die die Website möglichst zu optimieren ist. Eine Beschaffenheitsgarantie geht hiermit nicht einher.
Die Agentur erbringt die Leistungen selbst oder durch von ihr beauftragte Unterauftragnehmer. Begleitende Leistungen wie Benutzereinführung, Schulungen und Support sind nur dann geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart sind.
DTBMEDIAMIX | THOMAS Buß arbeitet für die Entwicklung der beauftragten Leistungen eng mit den Auftraggebern zusammen. Während der Entwicklung der Leistungen ist DTBMEDIAMIX | THOMAS Buß auf die Informationen, Mitwirkung und Dokumente des Auftraggebers angewiesen. Mitwirkungspflichten ergeben sich insbesondere wie folgt:
Der Auftraggeber verschafft DTBMEDIAMIX | THOMAS Buß den Zugang zu den für die Entwicklung der Leistungen notwendigen Informationen, Dokumenten, Unterlagen, umfassenden und korrekten Test- und Konfigurationsdaten sowie Systemen. Systeme können – je nach konkreter Aufgabenstellung – dabei auch Drittsysteme oder von dem Auftraggeber beauftragte Dritte sein.
Der Auftraggeber stellt die Hardware bereit, auf der zu entwickelnde Produkte installiert werden soll.
Für den Betrieb oder die Nutzung der Produkte sind teilweise Schnittstellen (Programmschnittstellen auf Client oder Third-Party-Seite) oder die Software Dritter (z.B. Internet-Browser, E-Mail-Programme, Betriebssysteme) erforderlich, auf deren Programmierung und Fortschritt DTBMEDIAMIX | THOMAS BUß keinen Einfluss hat. Für diese hat der Auftraggeber Sorge zu tragen.
Für Werke, die auftraggeberseitig zur Verfügung zu stellen sind oder werden (redaktionelle Inhalte, Fotos etc.), hat der Auftraggeber die entsprechenden Nutzungsrechte von den Berechtigten einzuholen und auf Nachfrage DTBMEDIAMIX | THOMAS Buß nachzuweisen.
Für einen reibungslosen Projektablauf, der in Bezug auf Liefertermine und Aufwände für beide Seiten Verbindlichkeit schafft, ist die Benennung von legitimierten Ansprechpartnern durch den Auftraggeber erforderlich. Die DTBMEDIAMIX | THOMAS Buß als Ansprechpartner benannten Personen auf Seiten des Auftraggebers gelten als entsprechend legitimiert und sind im Hinblick auf die Freigabe von Etats, Kostenvoranschlägen, Texten und sonstigen Abstimmungsvorgängen zeichnungsberechtigt.
Projektbesprechungen wird DTBMEDIAMIX | THOMAS Buß dokumentieren (sogenannter „Kontaktbericht“) und es ist die Mitwirkungsverpflichtung des Auftraggebers, diese innerhalb von drei Werktagen nach Zugang inhaltlich zu bestätigen. Nach Ablauf der drei Werktage gelten Kontaktberichte als verbindlich, sofern nicht der Auftraggeber die Richtigkeit der Kontaktberichte fristgemäß bestritten hat.
Einwände gegen Rechnung sind binnen 5 Werktagen (ohne Samstag) nach Erhalt zu prüfen und DTBMEDIAMIX | THOMAS Buß etwaige Fehler oder Korrekturwünsche in Textform mitzuteilen. Nach Ablauf dieser und der Fälligkeitsfrist sowie einer Frist von 30 Tagen nach Rechnungszugang ist der Auftraggeber mit seiner Zahlung in Verzug.
Werden notwendige Mitwirkungen nicht oder nicht vollständig bzw. fehlerhaft erbracht, kann dies vor allem zur Folge haben, dass Liefertermine oder die Lieferumfänge nicht den vertraglichen Abmachungen entsprechend gehalten werden können. Der Anspruch auf Zahlung der Vergütung, soweit angefallen, bleibt bestehen. Auch sind etwaige aus dieser Verzögerung entstandene Kosten in angemessenem Umfang zu ersetzen.
Nach vollständiger Übergabe und Installation der von der Agentur fertiggestellten Internetseite, auf dem kundenseitig bereitgestellten Server, wird eine angemessene Testphase vereinbart. Diese beginnt mit der vollendeten Installation der die Website enthaltenden Software. Die Testphase ermöglicht dem Auftraggeber und der Agentur eine Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Vertragssoftware und ihrer Übereinstimmung mit den Spezifikationen des Lasten-/Pflichtenhefts und eine Überprüfung auf etwaige sonstige Mängel hin.
Der Auftraggeber wird während der Testphase auftretende Fehler der Vertragssoftware der Agentur schriftlich anzeigen. Die Agentur steht dem Auftraggeber auch während der Testphase zur Verfügung, um gerügte Mängel der Vertragssoftware unverzüglich zu untersuchen und zu beheben. Sollten noch während der Testphase Fehler der Software auftreten und zeigt der Auftraggeber diese Fehler der Agentur schriftlich an, so verlängert sich die Testphase bis zur Behebung des Fehlers und um eine sich daran anschließende angemessene Prüfungsfrist.
Treten während der Testphase keine wesentlichen Fehler auf oder werden der Agentur keine wesentlichen Fehler in Textform angezeigt, so wird der Auftraggeber eine Erklärung in Textform abgeben, dass die fertig gestellte Vertragssoftware in vertragsgemäßem Zustand installiert worden ist (Gesamtabnahme). Sofern sich der Kunde innerhalb der Testphase nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen. Mit Gesamtabnahme der Website und Freigabe des Auftraggebers erfolgt der Go Live (Veröffentlichung) der Website.
Als abgenommen gelten die Teilleistungen gemäß vorgenanntem Absatz 1 auch, wenn die Agentur dem Auftraggeber nach der jeweiligen Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines nicht unwesentlichen Mangels verweigert hat.
Die Agentur übernimmt keine Verantwortung für den Server, die Datenleitungen sowie den Internet-Zugang der Nutzer und des Auftraggebers.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, an die Agentur die Vergütungen gemäß Angebot zu zahlen. Mit den Vergütungen sind sämtliche Leistungen der Agentur gemäß Vertrag und gemäß den V bis VII dieser AGB abgegolten.
Für Mehraufwand, der über die gemäß den V bis VII dieser AGB von der Agentur geschuldeten Leistungen hinausgeht, gilt die Stundenvergütung gemäß aktueller Agenturpreisliste. Die vereinbarte Stundenvergütung wird in Zeiteinheiten von angefangenen 0,5 Stunden (30 Minuten) abgerechnet.
Als Mehraufwand, der gesondert zu vergüten ist, gelten insbesondere alle Leistungen, die auf nachträglichen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Auftraggebers beruhen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Agentur nach Abnahme des Konzeptes, nach Abnahme des Designs oder nach Abnahme der fertiggestellten Website (IX Absatz 1 dieser AGB) auf Wunsch des Auftraggebers Änderungen oder Ergänzungen vornimmt, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits abgenommen worden sind.
Dasselbe gilt, wenn eine Abnahme gemäß IX Absatz 1 dieser AGB noch nicht erfolgt ist, obwohl die Voraussetzungen für eine Abnahme bereits vorliegen.
Die Parteien können im Rahmen der Abnahmeprüfungen vereinbaren, dass der Auftraggeber Anforderungen zu einem späteren, vom Auftragnehmer zu bestimmender Zeitpunkt konkretisiert. In diesem Fall handelt es sich bei der Konkretisierung nicht um Änderungs- oder Ergänzungswünsche.
Die Mehrwertsteuer ist in Höhe des jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuersatzes zu zahlen.
DTBMEDIAMIX | THOMAS BUß räumt dem Auftraggeber an den individuell auf der Grundlage der Einzelvereinbarungen entwickelten Leistungen mit vollständiger Zahlung jeweils ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches, unwiderrufliches, frei übertragbares und beliebig unterlizenzierbares Recht ein, diese auf alle bekannten und künftige, neue Nutzungsarten (sowohl in Source Code als auch in Maschinen Code Form) zu nutzen. Das Nutzungsrecht schließt – national und international – insbesondere die Befugnis zur Benutzeranwendung, zum Kopieren, zur Bearbeitung und Veränderung sowie zur Vervielfältigung, Vermarktung, Verbreitung, insbesondere über das Internet, und Veröffentlichung, auch durch den Auftraggeber beauftragte Dritte, ein.
An Leistungen, die von DTBMEDIAMIX | THOMAS BUß im Rahmen einer Einzelvereinbarung nicht neu zu erstellen sind, sondern bei Abschluss der Einzelvereinbarung bereits vorhanden sind, wie z.B. bei Standardsoftware, Klassen, Tools, Komponenten oder Bibliotheken sowie solche Komponenten, welche zwar im Zusammenhang mit der Entwicklung erstellt werden, jedoch nicht spezifisch für das Geschäft des Auftraggebers sind, also z.B. allgemeine Such-, Disposition-, Verteilungs- oder andere Verarbeitungsalgorithmen (nachfolgend insgesamt „vorhandene Teile“) sowie an den im Rahmen der Pflege und Wartung für die vorhandenen Teile gegebenenfalls geschuldeten Updates, gelten die vorbenannten Nutzungsrechte nicht. Die vorhandenen Teile sowie deren Updates dürfen nur gemeinsam mit den individuell erstellten Leistungen genutzt und nicht von ihnen getrennt werden. Hieran räumt DTBMEDIAMIX | THOMAS BUß dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches, nach den Vorgaben der Einzelvereinbarungen eingeschränktes Nutzungsrecht ein.
DTBMEDIAMIX | THOMAS BUß verwendet bei der Erstellung der Produkte Freie Software („OpenSource“). Hierdurch können nicht nur Kosten eingespart, vielmehr kann auch auf bewährtes Know-How und Material aufgebaut werden. Dies hat zur Folge, dass DTBMEDIAMIX | THOMAS BUß dem Auftraggeber an OpenSource nur insoweit Rechte einräumen kann, wie DTBMEDIAMIX | THOMAS BUß diese selbst zustehen. Zudem können sich im Falle von OpenSource weitere Beschränkungen ergeben. Kommt es im Rahmen der Leistungen zur Erstellung von Produkten, die OpenSource enthalten, wird DTBMEDIAMIX | THOMAS BUß gesondert kenntlich machen.
Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der Bedingung des vollständigen Ausgleichs aller offenen Rechnungen von DTBMEDIAMIX | THOMAS BUß.
Neben den für Sie maßgeschneiderten entwickelten Teilen des Produktes/ der Produkte gibt es in jedem Projekt allgemeine Ideen und Konzepte, die im Rahmen des Entwicklungsprozesses entstehen oder durch DTBMEDIAMIX |
THOMAS BUß angeregt wurden oder maßgeblich auf den Erfahrungen, Arbeiten oder Unterlagen von DTBMEDIAMIX | THOMAS BUß beruhen. Für DTBMEDIAMIX
| THOMAS BUß ist es erforderlich, solche allgemeinen Ideen und Konzepte kostenlos und ohne sachliche, zeitliche oder räumliche Beschränkungen zu nutzen, zu verwerten oder verwerten zu lassen. Hierzu wird DTBMEDIAMIX | THOMAS BUß berechtigt.
DTBMEDIAMIX | THOMAS BUß hat das Recht, als Urheber der Leistungen in herkömmlicher Form als solcher genannt zu werden.
Die Agentur wird dem Auftraggeber den Quellcode der Website – sofern nicht anders zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart – vollständig zur Verfügung stellen, sobald der Auftraggeber die geschuldete Vergütung vollständig entrichtet hat. Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers bestehen nicht. Der Auftraggeber ist nur berechtigt, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Website sowie die Software, aus der die Website besteht, weiterzuentwickeln. Im Falle von Änderungen an der Website, die nicht von der Agentur durchgeführt werden, kann die Agentur verlangen, nicht mehr als Ersteller der Website benannt zu werden.
Die Agentur darf den Auftraggeber auf ihrer Website und in anderer Form und Weise als Referenzauftraggeber nennen, sofern keine gesonderte Vereinbarung hierzu getroffen wurde. Die Agentur darf ferner die vertragsgegenständliche Website nach deren Fertigstellung zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen.
Den Termin für die Fertigstellung der Website vereinbaren die Parteien in dem jeweiligen Vertrag.
Der Fertigstellungstermin ist für die Agentur nicht verbindlich, sofern er aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Auftraggeber allein oder überwiegend zu verantworten hat. Dies gilt insbesondere im Fall einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Übermittelt der Auftraggeber Änderungswünsche oder neue Anforderungen, verschiebt sich der Fertigstellungstermin um einen angemessenen Zeitraum.
Die Parteien haften einander auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wegen Arglist, sowie für Personenschäden und Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Parteien haften einander auf Schadensersatz begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für Schäden aus einer (leicht) fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalpflichten (1. Alternative), für Schäden, die grob fahrlässig ohne Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalpflichten verursacht wurden (2. Alternative).
Unter Kardinalpflichten und wesentlichen Vertragspflichten versteht man diejenigen vertraglichen Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung die Parteien vertrauen oder vertrauen dürfen.
DTBMEDIAMIX | THOMAS BUß haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden.
Die Haftung von DTBMEDIAMIX | THOMAS BUß ist in Fällen verschuldensabhängiger Haftung – ausgenommen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit – grundsätzlich auf die Höhe der Gesamtvergütung der dem Schaden zugrunde liegenden Einzelvereinbarung beschränkt. Soweit diese auftraggeberseitig bis zum Schadenseintritt noch nicht vollständig geleistet wurde, ist die Haftung auf den bis dahin geleisteten Betrag beschränkt.
Im Übrigen ist jegliche Haftung von DTBMEDIAMIX | THOMAS BUß ausgeschlossen. Ansprüche aus einer etwaigen von DTBMEDIAMIX | THOMAS BUß abgegebenen Garantie bleiben unberührt.
DTBMEDIAMIX | THOMAS BUß haftet für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit Sie alle erforderlichen und angemessenen Datensicherungsvorkehrungen getroffen und sichergestellt haben, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereit gehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
Um auftretende Schäden im Sinne vorstehender Haftungsregelungen für beide Seiten im Sinne einer gemeinsamen Schadensminderung so gering wie möglich zu halten, werden die Parteien auftretende Schäden unverzüglich gegenüber der jeweils anderen Partei schriftlich anzeigen.
Die Parteien stehen einander dafür ein, dass den von ihnen der jeweils anderen Partei nach diesem Vertrag und den hierunter fallenden Einzelvereinbarungen jeweils eingeräumten Nutzungsrechten keine Rechte Dritter entgegenstehen. Sie halten einander von Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung entsprechender Rechte frei und erstatten dem jeweils anderen Vertragspartner alle Schäden und Aufwendungen, die diesem aus einer begründeten Inanspruchnahme Dritter entstehen. Sie verpflichten sich wechselseitig, sich stets unverzüglich über die Geltendmachung etwaiger Ansprüche Dritter zu informieren und der jeweils anderen Vertragspartei, der die Verletzung von Satz 1 zur Last fällt, alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorzubehalten, jedoch mit der Maßgabe, dass jeglicher Vergleich, der Regelungen zulasten der vom
Dritten in Anspruch genommenen Vertragspartei vorsieht, deren Zustimmung bedarf. Grundsätzlich sollen Maßnahmen der Rechtsverteidigung stets unverzüglich unter den Parteien abgestimmt werden. Die Kosten entsprechender Auseinandersetzungen sind von der Partei zu übernehmen (einschließlich Gerichts- und angemessener Anwaltskosten), die die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
Im Übrigen gilt für die Rechtsmängelhaftung Folgendes: Macht ein Dritter dem Auftraggeber gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Nutzung der Leistungen geltend und wird die Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet DTBMEDIAMIX | THOMAS BUß:
(a) DTBMEDIAMIX | THOMAS BUß kann nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten entweder die Leistungen ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen den vereinbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen in für den Auftraggeber zumutbarer Weise entsprechen, oder den Auftraggeber von Ansprüchen gegenüber dem Schutzrechtsinhaber.
(b) Gelingt dies DTBMEDIAMIX | THOMAS BUß zu angemessenen Bedingungen nicht, wird DTBMEDIAMIX | THOMAS BUß dem Auftraggeber dies mitteilen und ihm die Nutzung ab einem bestimmten Zeitpunkt untersagen. Ein Vergütungsanspruch besteht nur für den Zeitraum, in dem die betroffenen Leistungen vom Auftraggeber genutzt werden konnten. Sonstige Ansprüche des Auftraggebers z.B. auf Rücktritt, Minderung und Schadensersatz bleiben im Rahmen der insoweit anwendbaren Bestimmungen dieses Vertrags unberührt.
Unbeschadet der vorbenannten Haftungsbeschränkungen ist die Haftung bei Schutzrechtsverletzungen – ausgenommen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit – grundsätzlich auf die Höhe der Gesamtvergütung der dem Schaden zugrundeliegenden Einzelvereinbarung beschränkt.
Als Ereignis höherer Gewalt gelten von außen kommende, keinen betrieblichen oder persönlichen Zusammenhang aufweisende, auch durch vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht vorhersehbare und vermeidbare oder abwendbare Ereignisse, die die Leistungserbringung ganz oder teilweise unmöglich werden lassen oder erheblich beeinträchtigen. Dies können z.B. Krieg, Aufstand, Unruhen, Arbeitskämpfe, Explosion, Brand, Hochwasser, Unwetter, behördliche Maßnahmen, Beeinträchtigung oder Ausfall von Infrastrukturen und (…) sein.
Ereignisse höherer Gewalt befreien die Agentur für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten in der konkret vereinbarten Art und Weise. Sie ist von ihrer Leistungspflicht, jedoch nicht dem Grunde nach, befreit, mit der Folge, dass sie alles ihr objektiv Zumutbare unternehmen muss, um den Leistungserfolg im höchstmöglichen Maß herbeizuführen. Der Auftraggeber ist in dem Umfang von seiner Vergütungspflicht befreit, in der die Agentur ihre Leistungen nicht erbringt.
Dauert die Unterbrechung länger als drei Monate, ist jede der Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ganz oder teilweise zu kündigen, wenn ihr unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen werden entsprechend der vertraglichen Vereinbarung abgerechnet.
Der Vertrag kann von der Agentur bis zur Fertigstellung der Website nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die Agentur ist zur Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere dann berechtigt, wenn…
(a.) der Auftraggeber seine Verpflichtungen gemäß §§ 9 bis 11 dieser AGB wiederholt verletzt;
(b.) der Auftraggeber trotz Mahnung seiner Verpflichtung zur Teilzahlung gemäß 12 Absatz 1 i.V.m. § 10 dieser AGB nicht nachkommt.
(c.) der Auftraggeber Anforderungen stellt, die der Agentur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles nicht zugemutet werden können, z.B. weil sie nicht vom Portfolio der Agentur umfasst sind oder gegen Gesetze, behördliche Auflagen oder die guten Sitten verstoßen.
In einem solchen Fall kann die Agentur einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen.
Im Übrigen finden die Regelungen des BGB Anwendung.
Der Auftraggeber wird den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit, insbesondere in Bezug auf Passwörter, Rechnung tragen und alle Unterlagen und Programme, die von der Agentur übermittelt wurden, vor der Einsichtnahme und dem Zugriff unbefugter Dritter schützen.
Der Auftraggeber wird Daten und Programme jeweils vor Übergabe an die Agentur sichern, um bei Datenverlust die Wiederherstellung zu ermöglichen. Bei Dokumenten in Papierform wird der Auftraggeber ebenfalls geeignete Sicherungsmaßnahmen für den Fall des Verlustes treffen.
DTBMEDIAMIX | THOMAS Buß und der Auftraggeber werden alle gegenseitig zur Kenntnis gelangten Informationen, die als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des anderen erkennbar sind, unbefristet geheim halten und – soweit dies nicht zum Erreichen des Vertragszwecks geboten ist – weder aufzeichnen noch weitergeben oder in sonstiger Weise verwerten.
DTBMEDIAMIX | THOMAS Buß und der Auftraggeber werden durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie jeweils tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese unbefristet der Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.
Der Schutz von personenbezogenen Daten ist DTBMEDIAMIX | THOMAS Buß ein wichtiges Anliegen. Jegliche Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten richten sich daher streng nach den gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Soweit die Erbringung der Leistungen von DTBMEDIAMIX | THOMAS BUß die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten, z. B. innerhalb des Testsystems, erfordert, wird DTBMEDIAMIX | THOMAS BUß im Einzelfall vorab eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung zum Schutz dieser personenbezogenen Daten schließen.
Auf den jeweiligen Vertrag und diese AGB ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes anwendbar.
Sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder diesen AGB ergeben, Nürnberg als Gerichtsstand vereinbart.
Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung der Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen bedürfen der Textform gemäß § 126b BGB.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, in einem derartigen Fall eine wirksame Bestimmung an die Stelle der unwirksamen zu setzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken im Vertrag.
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